Wir bieten ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden
„Gepflegt werden, wo ich mich am wohlsten fühle.“
Die Pflege in vertrauter Umgebung ist für unsere Klienten elementar wichtig. Mit unseren Pflegedienstleistungen aus Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlichen Leistungen sowie Zusatzleistungskonzepten sorgen wir dafür, dass Ihre Pflege oder die Pflege Ihrer Angehörigen dort stattfinden kann, wo sich alle am wohlsten fühlen: zu Hause.
Ambulante Pflegedienstleistungen vom Pflegedienst Moser, Freiamt
Unsere Leistungen im Bereich ambulante Pflegedienstleistungen umfassen die häusliche Krankenpflege, Pflegesachleistungen, Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Leistungen, Verhinderungspflegeleistungen, Privatleistungen, Pflegeberatungsbesuche, Pflegehilfsmittel-Beratung und Pflegehilfsmittel-Verleih.
Wir sind bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen zugelassen. Somit ist eine Kostenübernahme durch alle Pflege-, Kranken- und Sozialkassen möglich.
Wen versorgen wir ambulant im eigenen Zuhause?
Veränderte Krankenhausstrukturen und immer kürzere stationäre Aufenthalte bringen es mit sich, dass ambulante Pflegeleistungen und Zuhause-Versorgungen immer umfangreicher werden. Das bedeutet, dass Menschen aller Altersgruppen und mit unterschiedlichen Krankheitsbildern unsere fachliche Hilfe benötigen. Vom Kleinkind, z. B. nach onkologischer Behandlung, über den jungen verunglückten Motorradfahrer oder die fitte Sportlerin, die nach einem Sportunfall Hilfe braucht, bis zu alten pflegebedürftigen Menschen.
Für sie alle bieten wir entsprechende individuelle Pflegekonzepte und Leistungsangebote.
"Pflege heißt nicht nur Körperpflege für alte Menschen.
Ich messe Vitalwerte, habe die Laborwerte im Blick und stehe im Austausch mit Ärzten. Dabei lerne ich immer neue Menschen und deren Krankengeschichten kennen. Also: Kinder, Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen. Das finde ich klasse.“
Julia Moser, Gesundheits- und Krankenpflegerin, stellvertretende Pflegedienstleitung
Diese Leistungen bieten wir an
Pflegeberatung
- Allgemeine Beratungsgespräche
- Informierende Beratungsgespräche über Pflegeleistungen
- Hilfe beim Beantragen von Pflegeleistungen
- Ausfüllen von Formularen und Anträgen
- Aufklärung über Kosten unserer Leistungen
- Aufklärung über Leistungen der Kranken- u. Pflegeversicherungen
- Information über notwendige Pflege-Hilfsmittel
- Individuelle Wohnumfeld-Beratung
Behandlungspflege | Häusliche Krankenpflege
(KK-Leistungen)
- Verabreichen von Medikamenten / Herrichten von Medikamenten
- Infusionen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Wechseln von Verbänden, Wundverbänden
- Injektionen sämtlicher Art (Insulin, Clexane, Vitamine usw.)
- Blutzucker-, Puls-, Blutdruckkontrolle
- Katheter-Pflege
- Portversorgung
- Individuelle Versorgungsleistungen
Sonderleistung
Grundpflege ohne Pflegegrad: Versorgung über Verordnung (§37.1 SGB V)
Grundpflege | Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI (Leistungen der Pflegekasse)
- Hilfe bei der Körperpflege/Übernahme der Körperpflege
- Pflegerische Betreuungsleistungen
- Mobilisation und Lagerung
- Individuelle Pflegesachleistungen je nach Anforderung
Zusatzleistungen | Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI (Entlastungsbetrag) und Hauswirtschaftliche Leistungen (Leistungen der Pflegekasse und des Entlastungsbetrages)
- Hauswirtschaftliche Versorgung - Hilfe im Haushalt (Wäsche waschen, Wohnungspflege u. v. m.)
- Unterstützung der Angehörigen
- Essenszubereitung
- Einkaufen, Besorgungen, Botengänge (ohne Klient aus Versicherungsgründen)
- Betreuung des Klienten (gemeinsames Zeitunglesen, Brettspiele, Kartenspiele, Vorlesen usw.)
- Gespräche führen
Zusatzleistung |Verhinderungspflege nach §39 SGB XI (Leistung der Pflegekasse)
Was versteht man unter dem Begriff Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
(Quelle: https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/, Stand 13.08.2018)
Oder anders gesagt: Hauptpflegende Angehörige können sich über die sogenannte Verhinderungspflege stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. Fragen Sie uns bei Interesse, wann Sie Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können und was zu beachten ist.
Zusatzleistungen | Privatleistungen
Wenn kein Sozialleistungsträger die Kosten trägt oder beispielsweise der monatliche Höchstbetrag für Sachleistungen in der Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde, können Sie bei uns Privatleistungen der Grundpflege, häuslichen Krankenpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung, Betreuungsleistungen oder Verhinderungsleistungen in Form unserer Zusatzpakete in Anspruch nehmen, z. B.
- Guten-Morgen-Paket (Zeitung bringen, Rollläden hoch, lüften etc.)
- Vitalzeichen-Paket (Blutdruckmessung, Blutzuckermessung etc.)
- Management-Paket (Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen)
Sie wünschen sich nähere Infos? Sprechen Sie uns gerne an, wir informieren Sie ausführlich.
Verleih von Pflegehilfsmitteln / Pflegehilfsmittel-Verleih
Krankheiten, körperliche Einschränkungen, häusliche Pflege erfordern neben menschlicher Unterstützung auch viele technische Hilfsmittel verschiedene Lagerungshilfen wie Kissen etc., Toilettensitzerhöhungen, Toilettenstühle, Gehhilfen, Lifter, Hilfsmittel für Dusch- und Badewannen und vieles mehr. Wir verleihen Ihnen gewünschte Pflegehilfsmittel und beraten Sie ausführlich.
Sie haben noch Fragen?
- Rufen Sie uns an: 07645 - 91 77 88 10
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