Wir kommen gerne zu Ihnen! Unser Angebot umfasst vielfältige Leistungen im Bereich der Pflege und Beratung.
Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
– Häusliche Krankenpflege (Krankenkassenleistungen)
– Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI (Leistungen der Pflegekasse)
– Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
– Verhinderungspflege nach §39 SGB XI (Leistung der Pflegekasse)
– Hauswirtschaftliche Leistungen (Leistungen der Pflegekasse und des Entlastungsbetrages)
– Pflegeberatungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI (bei Bezug von Pflegegeld)
Häusliche Krankenpflege (Krankenkassenleistungen):
Ausführen ärztlicher Verordnungen zum Beispiel:
– Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen,
– Medikamentengabe/ Herrichten von Medikamenten
– Wechseln von Wundverbänden
– Injektionen sämtlicher Art (Insulin, Clexane, Vitamine, usw.)
– Blutzuckerkontrolle
– Blutdruckkontrolle
– Katheterpflege
– Portversorgung
– Und vieles Mehr
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über Verordnung (§37.1 SGB V) (Voraussetzung: Es besteht kein Pflegegrad)
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI (Leistungen der Pflegekasse):
– Hilfe bei/ Übernahme der Körperpflege
– Hilfe beim Toilettengang
– Mobilisation und Lagerung
– Und vieles Mehr
Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI (Entlastungsbetrag) + Hauswirtschaftliche Leistungen (Leistungen der Pflegekasse und des Entlastungsbetrages):
– Hilfe im Haushalt (Wäsche waschen, Wohnungspflege, u.v.m.)
– Essenszubereitung
– Einkaufen und Botengänge (ohne Klient aus Versicherungsgründen)
– Betreuung des Klienten (Gemeinsames Zeitungslesen, Brett- und Kartenspiele, Vorlesen, u.v.m.)
– Gespräche führen
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI (Leistung der Pflegekasse):
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
(Quelle: https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/, Stand 13.08.2018)
Privatleistungen:
Unseren Kunden steht ein Katalog an Privatleistungen zur Verfügung welche bei Wunsch zum täglichen Hausbesuch hinzugebucht werden können.
Zum Beispiel:
– Guten – Morgen – Paket
– Vitalzeichenpaket
– Und viele Mehr
Pflegeberatungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI (bei Bezug von Pflegegeld):
Der Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 notwendig und wird von der Pflegekasse auch eingefordert.
Bei den Pflegegraden 2-3 ist der Pflegeberatungsbesuch halbjährlich 1mal vorzuweisen.
Bei den Pflegegraden 4-5 ist der Pflegeberatungsbesuch vierteljährlich 1mal vorzuweisen.
Unsere Einrichtung besucht Sie innerhalb unseres Einzugsgebietes gerne.
Pflegehilfsmittelverleih:
Unser vielfältiges Pflegehilfsmittelangebot stellen wir Ihnen gerne gegen eine entsprechende Gebühr zur Verfügung.